Schneefanggitter |
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In schneereichen Wintern - besonders mit ständig wechselnden Frost- und Tauwetterperioden - besteht bei Häusern mit Sattel- oder Walmdachkonstruktionen eine enorme Gefahr des unberechenbaren Abrutschens großer Schneemengen. Um solche "Dachlawinen" nicht völlig unkontrolliert auf die Umgebung herabstürzen zu lassen, leisten Schneefanggitter oberhalb der Dachrinne eine wertvolle Hilfe.
Leider sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Anbringungspflicht nicht wirklich lückenlos. Häufig lassen hier kommunale Regelungen manchen Spielraum, der nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten führt. Fakt ist: Wenn von Dächern durch Dachlawinen eine konkrete Gefährdung von Passanten auf öffentlichen Verkehrsflächen ausgeht, muss ein Schneefang angebracht werden. Sonst können auch Versicherungen den Hausbesitzer bei Unglücksfällen in die Haftung nehmen - rasch kann hier der Tatbestand "grober Fahrlässigkeit" greifen. Im Nachbarschaftsrecht hingegen sind einvernehmliche Lösungen oft der einzige Weg zur Vermeidung von Streitfällen. Bei Grenzbebauung in ländlichen Regionen kann es etwa zu der Situation kommen, dass Schneelawinen von einem Wohnhaus die Flachdach-Garagen im Nachbargrundstück unmittelbar beeinträchtigen. Schreibt hier das kommunale Recht nicht unmissverständlich gleichfalls eine Schneefang-Einrichtung als verbindlich vor, ist es problematisch, den Nachbarn dazu zwingen zu wollen - ein Appell an die Vernunft muss dann als Ersatz dienen Bei der Montage von Schneefanggittern muss den enormen flächigen und punktuellen Druckbelastungen durch rutschenden Schnee Rechnung getragen werden. Es ist also dafür zu sorgen, dass sowohl die Materialgüte als auch die solide Verankerungsmöglichkeit der Gitter solchen Anforderungen genügt. "Blindkäufe" von Sonderangeboten sind hier nicht empfehlenswert - eine Rückfrage bei kompetenten Dachdecker-Betrieben ist anzuraten. Foto: © Ichbins11 - Fotolia.com |
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